AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hundeschule Teamwork

Ramona Ullrich & Melanie Schweizer GbR
Heggener Straße 48
57439 Attendorn

 

§ I Anmeldung

  1. Die Anmeldung zur Hundeschule kann schriftlich, telefonisch oder auf elektronischen Wege (E-Mail: info@teamwork-attendorn.de) erfolgen.

  2. Nach Eingang einer Anmeldung erhält jeder Interessent ein Anmeldeformular, eine Preisliste sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsangebot. Mit Eingang des schriftlich bestätigten Anmeldeformulars kommt der Vertrag zwischen der Hundeschule Teamwork Attendorn und dem Teilnehmer verbindlich zustande.

  3. Telefonisch vereinbarte Trainings- und Beratungstermine gelten als verbindlich und verpflichten den Anmelder zur Entrichtung des lt. Preisliste ausgewiesenen Entgelts, wenn der Termin nicht mindestens 24 Stunden vor Beginn des Termins abgesagt wird.

  4. Das entsprechende Entgelt (lt. Preisliste) für die vereinbarte Trainingsstunde ist vom Teilnehmer vor Ort in Bar zum Beginn des Termins zu zahlen. Ist die Bezahlung der Gebühr dem Teilnehmer vor Ort nicht möglich, behalten wir uns vor die Übungsstunde zu verschieben oder abzusagen.

§ II Zahlungskonditionen

  1. Die Preise für unsere Dienstleistungen entnehmen Sie bitte unserer Homepage.

  2. Die Unterrichtsgebühr ist für die gesamten vereinbarten Unterrichtsstunden/Dienstleistungen im Voraus zu bezahlen.

  3. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg von der Mitarbeit und Fleiß des Teilnehmers oder der Teilnehmerin und von den Möglichkeiten des Hundes abhängt.

§ III Trainingsteilnahme und Haftung

  1. Am Unterricht können nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen (Welpen: Altersangemessenen) Impfschutz verfügen. Der Lehrgangsteilnehmer erklärt, dass sein Hund gesund und frei von ansteckenden Krankheiten ist und über einen aktuellen Impfschutz verfügt. Dieser ist zu Beginn der Trainingseinheit vorzulegen.

  2. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein und einmalig zu Beginn des Trainings vorgelegt werden. Kann zu Trainingsbeginn lediglich ein Versicherungsantrag vorgelegt werden, obliegt es dem Hundehalter die Police innerhalb von vier Wochen unaufgefordert in Kopie nachzureichen oder vorzulegen.

  3. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer haftet für die von sich, ihrem oder seinem Hund angerichteten Schaden.

  4. Die Hundeschule Teamwork Attendorn übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden der Teilnehmer und Begleitpersonen, die während des Unterrichts oder durch die gezeigten Übungen sowie für Schäden / Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Jegliche Begleitpersonen sind durch die Teilnehmer / den Teilnehmer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.

  5. Insbesondere im Freilauf der Hunde sind Hundebesitzer und deren Begleitpersonen verpflichtet auf die eigenen sowie die anderen teilnehmenden Hunde um Verletzungen zu vermeiden zu achten. Die Hundeschule Teamwork Attendorn übernimmt keine Haftung für Verletzungen die durch das Freispiel der Hunde entstehen können.

  6. Die Teilnahme oder der Besuch der Trainings-, Spiel- und Beratungsstunden erfolgt auf eigenes Risiko.

  7. Für Schäden, die an den von der Hundeschule Teamwork Attendorn durch den Kunden gemieteten Geräten entstanden sind oder bei Verlust derselben, haftet der Kunde im vollen Umfang.

  8. Die Hundeschule Teamwork Attendorn haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Die Haftungssumme ist auf die Teilnahmegebühr für die Dienstleistung beschränkt. Sie übernimmt keine Haftung für Schäden, die von Dritten oder deren Tieren verursacht werden.

§ IV Mitwirkungspflichten

  1. Jeder Teilnehmer ist im Interesse eines reibungslosen Betriebs-/Veranstaltungsablaufes verpflichtet, den Weisungen der Trainer Folge zu leisten. Beanstandungen sind sofort, unter Angabe der Umstände, des Hergangs bzw. der entstandenen Schäden der Hundeschule Teamwork Attendorn mitzuteilen. Andernfalls sind jedwede Ansprüche ausgeschlossen.

§ V Rücktritt

  1. Terminvereinbarungen, -verschiebungen oder -absagen können schriftlich, telefonisch oder auf elektronischen Wege (E-Mail: info(at)teamwork-attendorn(dot)de) erfolgen, jedoch mindestens 24 Std. vor Beginn des Termins.

  2. Telefonisch vereinbarte Termine für Einzelstunden und Verhaltensanalysen gelten als bindender Vertragsabschluß und müssen bei Verhinderung mindestens 24 Stunden vorher durch den Teilnehmer abgesagt oder verschoben werden. Erfolgt keine Absage durch den Teilnehmer in diesem Zeitrahmen, wird die Unterrichtsstunde in voller Höhe berechnet und in Rechnung gestellt.